Der Wetterauer Räuberkrieg von 1405
Der Wetterauer Räuberkrieg von 1405 bietet eine perfekte historische Kulisse für meine spätmittelalterliche Frankfurter Truppe. Weil es sich bei diesem Konflikt nicht um gewaltige Schlachten, sondern um ein dichtes Netz aus gezielten Fehden, Belagerungen kleinerer Raubritterburgen und schnellen Raubzügen handelte, fängt er den typischen Skirmish-Charakter des Tabletop-Regelwerks Lion Rampant ideal ein. Für eine regionale Kampagne ist das Ereignis ein absoluter Glücksfall: Vor unserer Haustür prallten die Interessen der freien Reichsstadt Frankfurt und ihrer Verbündeten direkt auf den widerspenstigen lokalen Adel, was unzählige packende und historisch fundierte Szenarien direkt vor den Toren der Stadt verspricht.
Im Folgenden eine kurze Beschreibung und Analyse des Wetterauer Räuberkriegs von 1405, um die politischen Verhältnisse, die wichtigsten Akteure und den Verlauf dieses regionalen Konflikts kompakt zusammenzufassen. Die historische Analyse basiert auf der Quellensammlung Johannes Janssen (Hrsg.), Frankfurts Reichscorrespondenz nebst andern verwandten Aktenstücken von 1376-1519, Bd. 1: Aus der Zeit König Wenzels bis zum Tode König Albrechts II, 1376-1439, Freiburg im Breisgau 1863, Nr. 284-288, S.117-122.
Inhaltsübersicht
- Historischer Kontext und Anlass
- Mobilmachung und Logistik der Städtekontingente
- Der operative Verlauf der Fehde
- Politische Spannungsfelder: Das Beispiel Karben
- Politische und juristische Folgen
- Ein kurzes Fazit
- Chronologie der Ereignisse
- 1. Mobilisierungsphase: Vorbereitung und Logistik
- 2. Die juristische Eröffnung
- 3. Die militärische Kampagne (Hauptphase)
- 4. Abschluss und Nachspiel
- Die Kontingente
- 1. Übersicht der Truppenstärken
- 2. Spezialausrüstung und Artillerie
- 3. Logistik: Die Rolle Frankfurts
- 4. Historische Einordnung der Begriffe
- Die Protagonisten
- 1. Die Führungsebene und königliche Beamte
- 2. Militärische Führer und Verbündete des Königs
- 3. Städtische Akteure und Funktionäre
- 4. Die Protagonisten der Gegenseite (Burgherren)
- 5. Anmerkung zur Funktion
- Die Operationen
- 1. Die Aufmarschphase (bis 16. Februar)
- 2. Die östliche Hauptroute (König Ruprecht und Frankfurt)
- 3. Die Aufspaltung am 22. Februar ("Petri Stuhlfeier")
- 4. Die "Säuberungsroute" (Nach dem 24. April)
- Die Routen
- 1. Die räumliche Übersicht (Das "Fadenkreuz" von Frankfurt)
- 2. Rekonstruktion der Marschrouten
- 3. Historische Topografie: Warum diese Orte?
- 4. Unklarheiten in der Routenführung (Kritische Anmerkung)
- Besonderheiten, Auffälligkeiten und Forschungsdesiderate
- 1. Logistische und mathematische Besonderheiten (Dok. 285)
- 2. Rechtliche und politische Spannungen
- 3. Unklarheiten und fehlende Informationen
- 4. Auffälligkeiten in der Kriegsführung
- 5. Die "groszen gewesser" um die Burg Höchst
- 6. Offene Fragen
- Anhang: Quellen
- Original (OCR gewandelt)
- Übersetzung (KI generiert)
Historischer Kontext und Anlass
Zu Beginn des 15. Jahrhunderts war das Heilige Römische Reich von innerer Instabilität geprägt. König Ruprecht (reg. 1400-1410), der nach der Absetzung Wenzels von Luxemburg auf den Thron gekommen war, stand unter erheblichem Druck, seine Autorität zu festigen. Ein zentrales Instrument hierfür war die Durchsetzung des Landfriedens.
Die Wetterau, eine fruchtbare Landschaft nördlich von Frankfurt, war aufgrund ihrer Lage an wichtigen Handelswegen (wie der Via Regia) strategisch entscheidend, aber durch das Phänomen des "Raubrittertums" destabilisiert. Die vorliegenden Quellen belegen, dass massive Klagen über Raubüberfälle auf Kaufleute, Pilger und Geistliche sowie Blockaden der Reichsstraßen den König zum Handeln zwangen (Dok. 284).
Gleichzeitig verfolgten aufstrebende Reichsstädte wie Frankfurt handfeste wirtschaftspolitische Interessen: Sie erstrebten ein von Burgen bereinigtes Umland, um ihre Handelsrouten ohne Störungen durch lokale Adlige kontrollieren zu können.
Mobilmachung und Logistik der Städtekontingente
Der Feldzug war keine rein königliche Unternehmung, sondern eine konzertierte Aktion mit den Reichsstädten. Die Last der Finanzierung und Ausrüstung lag primär bei den Städten Frankfurt, Friedberg, Gelnhausen, Wetzlar, Mainz, Worms und Speyer.
(Der Mainzer Erzbischof stieß die Intervention aufgrund von Landfriedensbrüchen ursprünglich an, tauchte jedoch in späteren offiziellen Rechtfertigungen des Königs nicht mehr als Beschwerdeführer auf. Als Initiatoren im Hintergrund können zudem Interessenvertreter des Adels und der Kaufmannschaft aus Schwaben, Thüringen, Hessen und der Wetterau gelten.)
- Ressourcen: Besonders Frankfurt fungierte als logistisches Drehkreuz. Die Stadt musste nicht nur Truppen stellen, sondern auch die Versorgung mit Brot, Futter und beeindruckenden 21 Fudern Wein pro Woche sicherstellen (Dok. 285).
- Militärtechnik: Die Quellen dokumentieren den Übergang zum modernen Belagerungskrieg. Neben gepanzerten Reitern (Gleven) und Fußsoldaten spielten "Büchsen" (frühe Artillerie), Pulver und schwere Setztartschen (Standschilde) eine zentrale Rolle. Die Städte führten ihre größten Geschütze mit, was auf die Absicht hindeutete, befestigte Burgen systematisch zu brechen.
Der operative Verlauf der Fehde
Der Feldzug begann am Montag nach Valentin (16. Februar 1405). Die Taktik beruhte auf der förmlichen Aufkündigung des Rechtsfriedens durch Fehdebriefe (Absagungsbriefe), gefolgt von raschen Belagerungen.
Die wichtigsten Stationen:
- Rückingen (heute Erlensee): Das Schloss wurde am 16. Februar umstellt. Bemerkenswert ist die psychologische Wirkung der Belagerung: Noch bevor der König eintraf, flohen die Verteidiger. Ruprecht befahl die sofortige totale Zerstörung ("Brechen") der Burg durch Feuer und Schleifung (Dok. 288 a).
- Höchst an der Nidda (heute Gemeinde Altenstadt): Hier zeigte sich ein differenzierteres juristisches Vorgehen. Die Brüder von Buches ergaben sich kampflos. Der König ordnete eine Untersuchung an: Nur wenn das Schloss als "schädlich" (Raubschloss) eingestuft würde, sollte es zerstört werden. Nach Ablauf einer Frist (Georgstag) wurde die Zerstörung schließlich durch Truppen der Städte vollzogen (Dok. 288 b).
- Mömbris, Wasserlos und Hüttelngesäß (heute Ortsteil von Freigericht): Diese im Kahlgrund und der Umgebung gelegenen Sitze fielen in einer schnellen Offensive am 22. Februar. Während in Mömbris das Privateigentum der Adligen (Ernte) teilweise geschont wurde, verbrannte Hüttelngesäß mitsamt Vorräten vollständig. Ein Wiederaufbauversuch durch Ulrich von Saaveden wurde militärisch unterbunden (Dok. 288 c).
Politische Spannungsfelder: Das Beispiel Karben
Ein interessanter Konfliktpunkt zwischen König und Städten zeigt sich bei der Burg Karben. Frankfurt bat darum, die Burg zu verschonen, da es sich um ein "Offenhaus" der Stadt handelte – eine Burg, die der Stadt vertraglich jederzeit offenstehen musste. Ruprecht jedoch ignorierte dieses partikulare Interesse der Stadt mit der harten Replik, er werde das Haus "offen machen" (im Sinne von: dem Erdboden gleichmachen). Die Zerstörung wurde von Mainz, Worms und Speyer ausgeführt, wobei es durch Einsturz zu tödlichen Unfällen bei den Belagerern aus Gelnhausen kam (Dok. 288 d).Politische und juristische Folgen
Die systematische Niederlegung der Befestigungsanlagen schwächte die Position des räuberischen Niederadels und sicherte die Handelswege. Am 16. Juni 1405 wurde ein auf drei Jahre befristeter Landfrieden für die Wetterau errichtet, dem sich Reichsstädte und mehrere Grafen anschlossen, um die Sicherheit in der Region langfristig zu stabilisieren.
Die betroffenen Adligen versuchten später vergeblich, Regressforderungen (Schadenersatz) geltend zu machen; diese wurden vom König per Verbotsmandat blockiert.
Ein kurzes Fazit
Der Wetterauer Räuberkrieg von 1405 war eine machtvolle Demonstration königlicher Präsenz in einer Kernregion des Reiches. Die Wetterau wurde durch diese Aktion nachhaltig befriedet, und die Position Frankfurts als loyale Stütze der Krone wurde – trotz der hohen finanziellen Lasten – gefestigt.
- Effektivität: Die schnelle Kapitulation fast aller Schlösser zeigt, dass der niedere Adel der technologischen und numerischen Überlegenheit des Städtebundes unter königlicher Führung nichts entgegenzusetzen hatte.
- Rechtscharakter: Der Feldzug folgte klaren rechtlichen Schritten (Fehdebrief, Untersuchung der "Schädlichkeit"), auch wenn das militärische Ziel – die physische Vernichtung der gegnerischen Infrastruktur – konsequent verfolgt wurde.
- Interessenkonflikt: Die Episode um Karben verdeutlicht, dass der Landfrieden des Königs über den strategischen Absicherungen einzelner Städte (Offenhaus-Verträge) stand.
Chronologie der Ereignisse
1. Mobilisierungsphase: Vorbereitung und Logistik
3. Februar 1405 (Heidelberg)
- Der Aufruf: König Ruprecht erlässt ein Schreiben an den Rat der Stadt Frankfurt. Er beklagt die massiven Beeinträchtigungen der Reichsstraßen zu Wasser und zu Lande sowie Beraubungen von Kaufleuten und Pilgern.
- Die Forderung: Frankfurt wird aufgefordert, unverzüglich Verbündete und Truppen zu entsenden, um gegen die "Raubschlösser" vorzugehen.
3. bis 16. Februar 1405
- Ratsberatungen und Kontingente: Die Städte Frankfurt, Friedberg, Gelnhausen, Wetzlar, Mainz, Worms und Speyer legen ihre Truppenstärken und die Versorgung fest.
- Ressourcen: Es werden insgesamt 62 Gleven (berittene Einheiten), 620 Gewappnete und 260 Schützen sowie schwere Artillerie ("große Büchsen") mobilisiert. Frankfurt übernimmt die Hauptlast der Versorgung (z.B. 21 Fuder Wein pro Woche).
2. Die juristische Eröffnung
14. Februar 1405 (St. Valentin)
- Fehdebriefe: Der Rat von Frankfurt verschickt im Namen des Königs offizielle Absagebriefe (Fehdebriefe) und Bewahrbriefe an den Ritter Johann von Rüdingheim zu Rückingen und dessen Ganerben. Parallel dazu kündigt Ritter Hermann von Rotenstein dem von Rüdingheim die Fehde auf.
3. Die militärische Kampagne (Hauptphase)
16. Februar 1405 (Montag nach Valentin)
- Beginn der Belagerung von Rückingen: Der Bote Dietrich überbringt die Fehdebriefe direkt im Schloss Rückingen. Die Antwort der Belagerten lautet knapp, man benötige keine Antwort.
- Aufmarsch: Frankfurter Schützen, Handwerker und Geschütze ziehen vor das Schloss. Der Tag vergeht mit Auskundschaften; es finden noch keine Kampfhandlungen statt.
17. Februar 1405 (Dienstag)
- Fall von Rückingen: Noch bevor König Ruprecht (der in Frankfurt genächtigt hatte) eintrifft, dringen die Truppen in das bereits geräumte Schloss ein.
- Zerstörung: Der König befiehlt die sofortige Schleifung (Zerstörung) und das Niederbrennen der Burg.
18. Februar 1405 (Mittwoch)
- Vorstoß nach Höchst an der Nidda: Berittene Truppen erreichen das Schloss Höchst. Aufgrund eines Wassergrabens um die Burg, möglicherweise verstärkt von saisonalem Winterhochwasser (siehe unten), ist eine Annäherung nur schwer möglich.
19. Februar 1405 (Donnerstag)
- Kapitulation von Höchst: Die Brüder von Buches kommen den Belagerern in einem Nachen (Boot) entgegen und übergeben das Schloss kampflos an den König.
22. Februar 1405 (Sonntag, Petri Stuhlfeier)
- Mömbris und Wasserlos: Graf Günther von Schwarzburg nimmt die Übergabe dieser Schlösser entgegen. Mömbris wird sofort abgebrochen. Wasserlos wird untergraben und zweifach niedergebrannt, bis es vollständig zerstört ist.
- Hüttelngesäß: Sifrid Wamboldt und Truppen aus Wetzlar brennen das Schloss nieder, nachdem die Bewohner geflohen sind. Große Vorräte an Getreide und Fleisch werden dabei vernichtet.
- Karben: Die Städte Mainz, Worms und Speyer zerstören das Schloss Karben im Auftrag des Königs. Hierbei kommt es zu einem Unfall: Das Gebäude stürzt vorzeitig ein und begräbt einige Helfer aus Gelnhausen unter sich.
4. Abschluss und Nachspiel
24. April 1405 (St. Georgstag)
- Fristende für Höchst: Die Untersuchung, ob Höchst ein "schädliches Schloss" war, endet.
Nach dem 24. April 1405
- Zerstörung von Höchst: Da die Untersuchung offenbar gegen die Besitzer ausfiel (oder der König es so verfügte), befiehlt Ruprecht die Räumung. Truppen aus Frankfurt, Friedberg, Gelnhausen und Wetzlar führen die Zerstörung des Schlosses durch.
Die Kontingente
Basierend auf Dok. 285 lässt sich die militärische Schlagkraft der Städtekoalition sehr detailliert rekonstruieren. Interessant ist hierbei, dass die "Lastenteilung" nicht nur Truppen, sondern auch Logistik und schwere Belagerungstechnik umfasst.
Die Wetterauer Fehde war kein kleiner Scharmützel-Zug, sondern eine hochgradig organisierte Militäroperation mit einer für die Zeit beachtlichen Artilleriekonzentration und einer professionellen Versorgungskette.
1. Übersicht der Truppenstärken
Die folgende Tabelle zeigt die Verteilung der Kämpfer. Die "Gleve" (Lanze) bezeichnet dabei eine taktische Einheit, die meist aus einem berittenen Schwerbewaffneten und seinen Begleitern bestand.| Stadt | Gleven (beritten) | Gewappnete (Fußvolk) | Schützen | Besonderheiten |
|---|---|---|---|---|
| Frankfurt | 32 | 200 | 40* | Hauptversorger (Wein, Brot, Futter) |
| Mainz | 30 | 200 | 60 | - |
| Worms | - | 50 | 50 | - |
| Speyer | - | 50 | 50 | Kontingent wie Worms |
| Friedberg | - | 40 | 20 | - |
| Gelnhausen | - | 40 | 20 | Kontingent wie Friedberg |
| Wetzlar | - | 40 | 20 | Kontingent wie Friedberg |
| Gesamt | 62 | 620 | 260 | - |
* Hinweis: Die Zahl für Frankfurt ergibt sich aus der in der Quelle genannten Gesamtsumme (260 Schützen minus die explizit genannten 220 Schützen der anderen Städte).
2. Spezialausrüstung und Artillerie
Ein besonderes Augenmerk legte König Ruprecht auf die Belagerungsfähigkeit. Fast alle Städte mussten ihre "Büchsen" (frühe Feuerwaffen/Kanonen) mitführen:
- Schwere Artillerie: Frankfurt, Mainz, Worms und Speyer schickten ihre "größten Büchsen". Friedberg, Gelnhausen und Wetzlar stellten ihre "großen Büchsen".
- Zubehör: Zu den Geschützen gehörten explizit Pulver, Steine (als Projektile) und Schirme/Schilde zum Schutz der Bedienmannschaften.
- Defensivbewaffnung: Für jeden Schützen war eine Setztartsche vorgeschrieben. Dies waren mannshohe Setzschilde, hinter denen sich Armbrust- oder Büchsenschützen beim Nachladen verschanzten.
3. Logistik: Die Rolle Frankfurts
Die Quelle macht deutlich, dass Frankfurt nicht nur Truppen stellte, sondern das gesamte Heer logistisch stützte. Die Stadt wurde verpflichtet zu liefern:
- 21 Fuder Wein pro Woche (ein Fuder entsprach in Frankfurt etwa 800-1000 Litern) für den König und seine Diener.
- 50 Fuder Wein als Erstausstattung zum Beginn des Feldzugs.
- Brot und Futter für die 100 Gleven des königlichen Kernheers.
4. Historische Einordnung der Begriffe
Um die Schlagkraft historisch korrekt zu bewerten, muss man die Begriffe präzise verstehen:
- Gewappnete: Dies waren schwer gerüstete Fußsoldaten (oft mit Helm, Ringpanzer oder Teilharnisch und Stangenwaffen), die den Kern der Sturmtruppen bildeten.
- Schützen: Im Jahr 1405 handelte es sich dabei primär um Armbrustschützen, wobei die Erwähnung von "Büchsen" in der Liste zeigt, dass auch bereits frühe Handfeuerwaffen zum Einsatz kamen.
- Gleven (Lanzen): Wenn von "32 Gleven zu Ross" die Rede ist, bedeutet das nicht bloß 32 Reiter. Eine Gleve war eine kleine Einheit. Im städtischen Aufgebot bestand sie oft aus dem Ritter/Patrizier und 2 bis 4 weiteren Berittenen (Knappen, Schützen).
Die Protagonisten
Im Folgenden sind die beteiligten Protagonisten, ihre Funktionen und die in den Quellen genannten Details aufgeführt. Grundsätzlich lässt sich die Partei der Angreifer (kaiserlich-städtische Partei) und die lokale Adels- bzw. Gegnerpartei (Verteidiger) unterscheiden.1. Die Führungsebene und königliche Beamte
- König Ruprecht (von der Pfalz):
- Funktion: Römisch-deutscher König und oberster Befehlshaber.
- Details: Er befindet sich im Februar 1405 im fünften Jahr seiner Regierungszeit. Er legitimiert den Feldzug als Schutzmaßnahme für die Reichsstraßen, Kaufleute und Pilger ("Landfrieden"). Er koordiniert die Hilfe der Reichsstädte von Heidelberg aus und nimmt persönlich am Feldzug teil (übernachtet in Frankfurt). Er entscheidet über die Zerstörung ("Brechen") der Burgen.
- Funktion: Römisch-deutscher König und oberster Befehlshaber.
- Emerich von Moscheln:
- Funktion: Königlicher Sekretär/Beamter.
- Details: Er fertigte den Aufforderungsbrief an die Stadt Frankfurt im Namen des Königs aus.
- Funktion: Königlicher Sekretär/Beamter.
- Graf Günther von Schwarzburg:
- Funktion: Hofmeister des Königs.
- Details: Er fungiert als militärischer Unterführer und führt am 22. Februar 1405 den Trupp an, der die Schlösser Mömbris und Wasserlos zur Übergabe zwingt.
- Funktion: Hofmeister des Königs.
- Sifrid Wamboldt:
- Funktion: Beauftragter des Königs ("von des Königs wegen").
- Details: Er führt eine Glefe (Lanze) und befehligt die Wetzlarer Truppen bei der Zerstörung von Schloss Hüttelngesäß.
- Funktion: Beauftragter des Königs ("von des Königs wegen").
2. Militärische Führer und Verbündete des Königs
- Hermann von Rodenstein (auch: Rotenstein):
- Funktion: Ritter und wichtiger militärischer Koordinator.
- Details: Er verschickt eigene Fehdebriefe an die Gegner. Er ist maßgeblich an der Zerstörung von Rückingen, Höchst, Wasserlos und der Verhinderung des Wiederaufbaus von Hüttelngesäß beteiligt. Er führt Truppen verschiedener Herren und Städte an.
- Funktion: Ritter und wichtiger militärischer Koordinator.
- Adlige Verbündete (Truppensteller):
- Herr von Falkenstein, Herr Reinhardt und Junker Johann (Herr zu Hanau): Sie stellen ihre "Diener" (Soldaten) für die Operationen gegen Wasserlos unter der Leitung von Hermann von Rodenstein zur Verfügung.
- Herr von Falkenstein, Herr Reinhardt und Junker Johann (Herr zu Hanau): Sie stellen ihre "Diener" (Soldaten) für die Operationen gegen Wasserlos unter der Leitung von Hermann von Rodenstein zur Verfügung.
3. Städtische Akteure und Funktionäre
- Die Räte der Städte Frankfurt, Friedberg, Gelnhausen, Wetzlar, Mainz, Worms und Speyer:
- Funktion: Logistische und militärische Hauptstützen des Feldzugs.
- Details: Sie stellen ein Kontingent von insgesamt 62 Gleven, 620 Gewappneten und 260 Schützen sowie schwere Artillerie (Büchsen). Frankfurt übernimmt zudem eine massive Versorgungsrolle (21 Fuder Wein pro Woche, Brot und Futter).
- Funktion: Logistische und militärische Hauptstützen des Feldzugs.
- Heinrich Herdan:
- Funktion: Bürgermeister von Frankfurt.
- Details: Er ist persönlich im Feld anwesend und führt die Absagebriefe der Städte mit sich.
- Funktion: Bürgermeister von Frankfurt.
- Petrus von Gelnhausen:
- Funktion: Stadtschreiber.
- Details: Er verfasste die juristisch notwendigen Absagetexte (Fehdebriefe) im Namen der Städte.
- Funktion: Stadtschreiber.
- Dietrich:
- Funktion: Bote der Städte.
- Details: Er überbrachte die Fehdebriefe persönlich an die Burg Rückingen.
- Funktion: Bote der Städte.
- Henne Fleming:
- Funktion: Diener/Soldat der Stadt Frankfurt.
- Details: Er wird als Teil der Besatzung zur Bewachung auf das eroberte Schloss Höchst gelegt.
- Funktion: Diener/Soldat der Stadt Frankfurt.
4. Die Protagonisten der Gegenseite (Burgherren)
- Johann von Rüdingheim:
- Funktion: Ritter zu Rückingen und Ganerbe (Miteigentümer).
- Details: Hauptadressat der Fehdebriefe. Seine Burg wird als erste belagert, evakuiert und zerstört. Er verweigert eine förmliche Antwort auf die Fehdebriefe ("man bedürfe keiner Antwort").
- Funktion: Ritter zu Rückingen und Ganerbe (Miteigentümer).
- Konrad und Ruprecht von Buches sowie Konrad und Henne von Buches:
- Funktion: Jeweils Brüderpaare und Besitzer/Bewohner von Schloss Höchst.
- Details: Sie ergeben sich kampflos, indem sie den Belagerern in einem Nachen (Boot) entgegenfahren und das Schloss übergeben.
- Funktion: Jeweils Brüderpaare und Besitzer/Bewohner von Schloss Höchst.
- Henne Schelris und Rudolf von Bleichenbach:
- Funktion: Bewohner/Besitzer von Mömbris oder Wasserlos.
- Details: Ihnen wurde gestattet, ihr Hab und Gut sowie ihre Ernte friedlich abzuziehen, bevor die Burgen zerstört wurden.
-
- Funktion: Bewohner/Besitzer von Mömbris oder Wasserlos.
- Ulrich von Saaveden:
- Funktion: Hessischer Adliger.
- Details: Er war zuvor im Krieg des Bischofs von Mainz gegen den Landgrafen von Hessen gebunden. Nach seiner Rückkehr versuchte er eigenmächtig, das zerstörte Schloss Hüttelngesäß wieder aufzubauen, was von Hermann von Rodenstein verhindert wurde.
- Funktion: Hessischer Adliger.
5. Anmerkung zur Funktion
Die Quellen zeigen eine klare Hierarchie und Arbeitsteilung:
- Legitimation: Der König (Ruprecht) gibt den rechtlichen Rahmen (Landfrieden).
- Organisation: Die Städte (insbes. Frankfurt) liefern die materielle Basis (Wein, Geld, Geschütze).
- Exekution: Ritterliche Führer (Rodenstein) und gräfliche Beamte (Schwarzburg) leiten die militärischen Operationen vor Ort.
- Rechtliche Absicherung: Schreiber (Petrus von Gelnhausen) und Boten (Dietrich) stellen sicher, dass der Krieg nach geltendem Fehderecht (Absagebriefe) geführt wird, um den Vorwurf des Landfriedensbruchs zu vermeiden.
Die Operationen
Basierend auf den Ortsangaben und Zeitpunkten in den Quellentexten lässt sich eine fächerförmige Operation rekonstruieren, die von Frankfurt ausgeht. Es gab keine einzelne, geschlossene Route für das gesamte Heer, sondern eine Aufspaltung in verschiedene Abteilungen, um mehrere Ziele gleichzeitig oder in schneller Folge anzugreifen.1. Die Aufmarschphase (bis 16. Februar)
- Sammelpunkt Frankfurt: Alle Kontingente (Mainz, Worms, Speyer, Friedberg, Gelnhausen, Wetzlar) ziehen nach Frankfurt.
- Der Königsweg: König Ruprecht reist von Heidelberg (Brief vom 3. Februar) nach Frankfurt, wo er am Abend des 16. Februar eintrifft und die Nacht verbringt.
2. Die östliche Hauptroute (König Ruprecht und Frankfurt)
Diese Route konzentrierte sich auf das Kinzigtal und den Übergang zur Wetterau:
- Etappe 1 (16. Februar): Frankfurt > Rückingen (heute Erlensee). Die berittenen Diener und Frankfurter Schützen ziehen nach Osten.
- Etappe 2 (18. Februar): Rückingen > Höchst an der Nidda (Gemeinde Altenstadt). Nach der Zerstörung Rückingens ziehen die Berittenen weiter nach Nordosten.
3. Die Aufspaltung am 22. Februar ("Petri Stuhlfeier")
An diesem Tag teilt sich das Heer in mindestens drei operative Gruppen auf, um den Raum südöstlich und nördlich von Frankfurt zu "säubern":
- Flügel Südost (Vorspessart/Kahlgrund):
- Route: Von Rückingen/Höchst aus nach Süden in Richtung Alzenau.
- Ziele: Mömbris, Wasserlos und Hüttelngesäß (heute Ortsteil von Freigericht).
- Akteure: Graf Günther von Schwarzburg, Hermann von Rodenstein und die Kontingente aus Gelnhausen und Wetzlar.
- Anmerkung: Die Nähe Gelnhausens zu diesen Orten deutet darauf hin, dass die Gelnhäuser hier als landeskundige Führer agierten.
- Route: Von Rückingen/Höchst aus nach Süden in Richtung Alzenau.
- Flügel Nord (Wetterau):
- Route: Vermutlich direkt von Frankfurt oder von den Standorten der rheinischen Städte aus nach Norden.
- Ziel: Karben.
- Akteure: Die Bürger von Mainz, Worms und Speyer. Da Frankfurt bat, Karben zu verschonen (da es ein "Offenhaus" der Stadt war), agierten diese Truppen hier unabhängig vom Frankfurter Kontingent.
- Route: Vermutlich direkt von Frankfurt oder von den Standorten der rheinischen Städte aus nach Norden.
4. Die "Säuberungsroute" (Nach dem 24. April)
- Ziel: Erneuter Marsch nach Höchst zur endgültigen Zerstörung nach Ablauf der Gnadenfrist.
- Beteiligte: Frankfurt, Friedberg, Gelnhausen und Wetzlar ziehen koordiniert mit Werkzeug (Baugewerbe-Trupps) dorthin.
Die Routen
Im Folgenden wird der Versuch einer präzisen räumlichen Rekonstruktion, welche die Bewegungen der Kontingente zeigt sowie eines militärischen Lagebilds unternommen.1. Die räumliche Übersicht (Das "Fadenkreuz" von Frankfurt)
Von Frankfurt aus fächern sich die Angriffskeile in drei Richtungen auf:| Himmelsrichtung | Zielorte | Distanz von FfM (ca.) | Beteiligte Einheiten |
|---|---|---|---|
| Norden (Wetterau) | Karben | 15 km | Mainz, Worms, Speyer |
| Nordosten (Nidda) | Höchst an der Nidda | 30 km | König, Frankfurt, Friedberg, Gelnhausen |
| Osten (Kinzigtal) | Rückingen (Erlensee) | 20 km | König, Frankfurt (Kernheer) |
| Südosten (Vorspessart) | Hüttelngesäß, Wasserlos, Mömbris | 30-40 km | Gelnhausen, Wetzlar, Hanauer Diener |
2. Rekonstruktion der Marschrouten
Route Alpha: Der Königszug ("Das Kernheer")
- 16. Feb.: Abmarsch von Frankfurt nach Osten. Marsch entlang der Main-Kinzig-Linie bis Rückingen.
- 18. Feb.: Nach der Zerstörung Rückingens Schwenk nach Norden, quer durch das Gelände (Richtung Ronneburg/Nidda) nach Höchst an der Nidda (bei Lindheim).
- Status: Diese Route war die "schwere" Route, da hier die Frankfurter Geschütze und vermutlich der Tross mit den 50 Fudern Wein mitgeführt wurden.
Route Beta: Der Spessart-Flügel ("Die schnelle Eingreiftruppe")
- 22. Feb.: Vermutlich Startpunkt im Raum Gelnhausen oder Rückingen.
- Bewegung: Vorstoß nach Süden in den Kahlgrund.
- Abfolge: Erst Mömbris, dann das nahegelegene Wasserlos.
- Flankenbewegung: Parallel dazu stießen die Wetzlarer (ohne Frankfurter Beteiligung) nach Hüttelngesäß vor. Dies deutet auf eine Zangenbewegung hin, um den Herren von Saaveden und anderen Ganerben den Rückzug abzuschneiden.
Route Gamma: Der Wetterau-Riegel ("Die Rheinischen Städte")
- 22. Feb.: Abmarsch von Frankfurt direkt nach Norden in die Wetterau nach Karben.
- Hintergrund: Diese Route war politisch heikel, da Frankfurt dieses Gebiet als seinen Einflussbereich betrachtete. Der Marsch der Mainzer, Wormser und Speyerer nach Karben kann als eine Machtdemonstration des Königs gegenüber den Frankfurtern interpretiert werden.
3. Historische Topografie: Warum diese Orte?
Verbindet man diese Orte auf einer Karte, lässt sich ein Muster erkennen:
- Sperrung der Handelswege: Rückingen und Karben kontrollierten wichtige Zugänge nach Frankfurt (Kinzigtal und Wetterau).
- Wasserburgen als Hindernis: Im Fall von Höchst werden explizit „große Wassermassen“ erwähnt, was auf eine Wasserburg (möglicherweise im Februar verstärkt durch saisonales Winterhochwasser) schließen lässt.
- Zerstörung der ökonomischen Basis: In Hüttelngesäß wurden große Mengen Vorräte verbrannt. Dies war möglicherweise eine gezielte Taktik der "verbrannten Erde", um den ritterlichen Gegnern die Lebensgrundlage für das restliche Jahr zu entziehen.
4. Unklarheiten in der Routenführung (Kritische Anmerkung)
- Der exakte Weg der rheinischen Städte: Es ist unklar, ob Mainz, Worms und Speyer zuerst nach Frankfurt kamen und dann nach Norden (Karben) abbogen, oder ob sie Karben "im Vorbeimarsch" angriffen. Die Quelle besagt lediglich, der König habe es ihnen "befohlen", da sie ihm in diesem Maße "gedient hatten".
- Logistische Trennung: Die Quelle erwähnt, dass Frankfurt 21 Fuder Wein pro Woche liefern musste. Da ein Weintransport sehr schwerfällig ist, muss es eine gesicherte Etappenstraße zwischen Frankfurt und dem jeweiligen Lager des Königs (Rückingen/Höchst) gegeben haben.
- Hüttelngesäß: Die Quelle vermerkt explizit, dass bei der Zerstörung von Hüttelngesäß "kein Frankfurter Diener" anwesend war. Dies belegt die faktische Aufteilung des Heeres in Untergruppen, die autark operierten, um die Überraschungsmomente (wie in Mömbris/Wasserlos beschrieben) zu nutzen.
- Wetzlars Marschweg: Wetzlar liegt weit im Norden. Es ist unklar, ob sie erst nach Frankfurt kamen oder direkt von Norden her (über Friedberg) in den Spessart stießen. Die Erwähnung, dass sie gemeinsam mit den Gelnhausenern in Mömbris/Wasserlos agierten, spricht für einen Treffpunkt im Raum Gelnhausen/Hanau.
- Gelände: Der Weg zwischen Höchst (Nidda) und Mömbris (Kahlgrund) führt durch bewaldetes Hügelland. Dass die Zerstörungen dort am selben Tag (22. Feb.) stattfanden, beweist, dass das Heer zu diesem Zeitpunkt bereits in mehrere operative Gruppen aufgeteilt war.
Besonderheiten, Auffälligkeiten und Forschungsdesiderate
Die Quellen dokumentieren die Verwaltung, Logistik und Rechtsdurchsetzung unter König Ruprecht. Sie lassen sich als Zeugnisse administrativer Abläufe und politischer Spannungsfelder interpretieren, die über eine rein chronologische Berichterstattung hinausgehen. Es lassen sich einige Auffälligkeiten, Unklarheiten und Forschungspotenziale identifizieren:1. Logistische und mathematische Besonderheiten (Dok. 285)
In Quelle 285 werden die Kontingente der Städte aufgelistet. Dabei fallen bei genauerer Betrachtung Unstimmigkeiten in der Arithmetik und Versorgung auf:
- Die Berechnung der Gesamtsumme: Die Notiz gibt als Summe an: 62 Gleven, 620 Gewappnete und 260 Schützen.
- Gleven: Frankfurt (32) + Mainz (30) ergibt exakt 62. Die anderen Städte (Friedberg, Gelnhausen etc.) stellen laut Liste keine berittenen Gleven.
- Gewappnete: Frankfurt (200) + Friedberg (40) + Gelnhausen (40) + Wetzlar (40) + Mainz (200) + Worms (50) + Speyer (50) ergibt 620. Dies geht mathematisch genau auf.
- Schützen: Friedberg (20) + Gelnhausen (20) + Wetzlar (20) + Mainz (60) + Worms (50) + Speyer (50) ergibt 220. Um auf die genannte Summe von 260 zu kommen, müsste Frankfurt exakt 40 Schützen gestellt haben. In der Quelle zu Frankfurt (a.) heißt es jedoch vage: "so viele sie nur aufbringen können". Es ist auffällig, dass die Endsumme eine präzise Zahl nennt, die Einzelaufzählung für Frankfurt aber unbestimmt bleibt.
- Der enorme Weinverbrauch: Frankfurt soll pro Woche 21 Fuder Wein auf 100 Gleven liefern. Ein Frankfurter Fuder entsprach etwa 800 bis 1000 Litern. Das entspräche ca. 17.000 bis 21.000 Litern Wein pro Woche für eine relativ kleine Kerntruppe. Dies deutet entweder auf eine enorme Versorgungsleistung für das gesamte Heerheer (nicht nur die Gleven) hin oder auf eine Form der indirekten Kriegssteuer.
2. Rechtliche und politische Spannungen
Ein zentraler Punkt der Analyse ist das Verhältnis zwischen königlicher Autorität und städtischen Privilegien, insbesondere beim Schloss Karben (Dok. 288 d.):
- Der Konflikt um das "Offenhaus": Frankfurt protestiert gegen die Zerstörung von Karben, da es ein "Offenhaus" der Städte sei (ein vertraglich gesichertes Durchgangs- und Nutzungsrecht).
- Königliche Machtdemonstration: Ruprechts Antwort, er wolle es "offen machen" (ein Wortspiel für die Zerstörung), ist ein bemerkenswerter Akt politischer Kälte gegenüber seinen "lieben Getreuen". Hier wird deutlich, dass der Landfriedensschutz des Königs über die strategischen und rechtlichen Interessen der Städte gestellt wurde.
3. Unklarheiten und fehlende Informationen
- Das Schicksal der "Räuber": Während die Zerstörung der Stein- und Holzstrukturen (das "Brechen" der Burgen) detailliert beschrieben wird, erfährt man fast nichts über die Bestrafung der Personen. Johann von Rüdingheim (Rückingen) antwortet arrogant, man brauche keine Antwort, und verschwindet dann aus dem Bericht. Wo blieben die Besatzungen der geräumten Burgen? Wurden sie geächtet oder gab es geheime Abkommen?
- Die "Untersuchung" von Höchst: Warum wurde bei Schloss Höchst eine Frist bis zum Georgstag (24. April) eingeräumt, während Rückingen sofort zerstört wurde? Wer führte die Untersuchung durch, ob es ein "schädliches Schloss" war? Die Kriterien für diese Beurteilung fehlen völlig.
- Der Tod der Gelnhäuser: In Karben sterben Soldaten aus Gelnhausen beim Einsturz des Gebäudes. Es bleibt unklar, ob dies ein Unfall bei der fachmännischen Zerstörung (Untergraben) war oder ob noch Kampfhandlungen stattfanden.
4. Auffälligkeiten in der Kriegsführung
- Psychologische Kriegsführung: Dass die Burgen Rückingen und Karben bereits geräumt waren, bevor der König eintraf, deutet auf ein funktionierendes Spionagenetz oder eine gezielte Einschüchterung durch die schiere Anzahl der angekündigten "Büchsen" (Kanonen) hin.
- Fehlende Kommunikation: Mehrfach wird erwähnt, dass Absagebriefe (Fehdebriefe) gar nicht überreicht werden konnten, weil die militärische Realität die bürokratischen Abläufe überholte (z.B. bei Mömbris und Wasserlos). Dies widerspricht eigentlich der streng formalen Natur des mittelalterlichen Fehderechts.
5. Die "groszen gewesser" um die Burg Höchst
Die in Dok. 288 b. erwähnten "groszen gewesser" um die Burg Höchst an der Nidda lassen auf eine Kombination aus baulicher Anlage und saisonalem Naturereignis schließen. Dass die Verteidiger den Belagerern "in eim nachen herusz" entgegenfuhren, belegt zunächst den Charakter der Anlage als klassische Wasserburg, die über ein permanent geflutetes Grabensystem oder einen Weiher verfügte.
Über diesen baulichen Schutz hinaus deutet die Schilderung jedoch auf ein massives Winterhochwasser hin: Da die Reisigen des Königs "nit wol hinzugerieden konden", um das Schloss zu besichtigen, muss die gesamte Nidda-Aue großflächig überschwemmt gewesen sein. Der Zeitpunkt im Februar ist typisch für die Schneeschmelze in der Wetterau, die das Gelände für schwere Kavallerie unpassierbar machte. Die "groszen gewesser" stellten somit eine temporäre, aber höchst effektive Verstärkung der defensiven Lage dar, die den Zugriff auf die Burg nur mittels Booten ("nachen") ermöglichte und die Belagerer zwang, buchstäblich vor den Fluten haltzumachen.
6. Offene Fragen
Für eine vertiefte historische Untersuchung bieten sich folgende Ansätze an:
- Prosopographie der Akteure: Wer waren die Brüder von Buches oder Johann von Rüdingheim? Eine Untersuchung ihrer familiären Netzwerke könnte klären, warum manche Gnade fanden (Untersuchungsfrist) und andere nicht.
- Finanzgeschichte: Eine Auswertung der Frankfurter Stadtrechnungen für das Jahr 1405 könnte klären, ob die 21 Fuder Wein tatsächlich geliefert wurden und wer die Kosten für die "großen Büchsen" und deren Munition (Steine, Pulver) trug.
- Rechtsgeschichte des "Offenhauses": Eine Recherche zu den Verträgen bezüglich Karben könnte zeigen, ob Ruprecht hier geltendes Recht brach oder ob der Status als „Raubschloss“ alle vorherigen Verträge rechtlich nichtig machte.
- Militärtechnik: Die Erwähnung von "Setztartschen" und verschiedenen Büchsengrößen in Kombination mit Handwerkern deutet auf eine hochspezialisierte Belagerungstechnik hin. Hier könnte ein Vergleich mit anderen zeitgenössischen Feldzügen (z.B. der Städtebünde) lohnen.
Anhang: Quellen
Aus: Johannes Janssen (Hrsg.), Frankfurts Reichscorrespondenz nebst andern verwandten Aktenstücken von 1376-1519, Bd. 1: Aus der Zeit König Wenzels bis zum Tode König Albrechts II, 1376-1439, Freiburg im Breisgau 1863, Nr. 284-288, S.117-122.Original (OCR gewandelt)
284. König Ruprecht fordert den rath zu Frankfurt zur hülfe gegen die schädiger der reichsstrassen und des landfriedens in der Wetterau auf. Heidelberg 1405 febr. 3.
Als unser herre der konig fur diese hernachgeschrieben slosze ziehen wolde, da hat er dem rade und stadt disen hernachgeschriebenen brieff geschrieben.
Wir Ruprecht usw. entbieten den burgermeistern, scheffen, rate und burgern zu Franckfurt, unsern und des richs lieben getruwen, unser gnade und alles gut. Wir laszen uch wiszen, daz uns mit vaste clage furkommen ist, wie daz unser und des heiligen riches straszen zu wasser und zu lande groszlich nydergelacht werden und kauflute, pilgerin und andere lute geistlich und werntlich beraubit und beschedigit und libe und gute viderplich gemacht werden. Wann wir nu von den gnaden des almechtigen gotis darzu geordent sin solichin rauberien und ubilteden zu widersteen und allen des richs undertanen friden und gemache zu bestellen, darzu wir auch mit milder begier geneiget sin zu tun und daz unverzogenlich anzufahen, herumb so heischen und ermanen wir uch von unsern und des richs wegen, daz ir unverzogenlich uwer frunde und die uwer schicket midde zu ziehen und zu reisen, und uns darzu beholffen syt von des richs wegen, als ir uns des auch gebunden und schuldig sint. Und laszent des nit, als liebe uch sy unser und des heilgen richs swere ungenade zu vermyden. Orkunde dieses briefes versigilt mit unserm koniglichen uffgedruckten ingesigel. Datum Heydelberg ipso die beati Blasii episcopi, anno domini mcccc° quinto, regni vero nostri anno quinto.
Ad mandatum domini regis
Emericus de Moscheln.
285. Archivnote über die hülfe welche die städte Frankfurt, Friedberg, Gelnhausen, Wetzlar, Mainz, Worms und Speier dem könig Ruprecht auf seinem zuge in die Wetterau leisten sollen. 1405 febr. 3-16.
Nota. Diese hernach geschrieben ratslagunge hat unser herre der konig mit den sinen getan und dem rade die getan.
a. Frankfurt.
Die von Frankfurt sollent unserm herren dem konige und sinen dienern zu der wochen geben xxi fuder wins uff hundert gleven.
Item. Und daruff sollen sie iczunt zur stund bestellen funffzig fuder wins, damide man anfahe. Item. Sie sollen auch unserm herren vorgenannt brot und futer zu den obgenannten hundert mil gleven bestellen und antwerten. Item. Die von Frankfurt sollen haben xxxii mit gleven zu rosze. Item. Darzu sollen sie auch haben iiᵉ gewapente, und darzu ire gewapente schuczen, so sie der merste haben mogen, mit geczuge der darzu gehorit. Item. Darzu sollen sie auch furen ire groszen buszen und darzu ihre buszen, die darnach die groste ist, mit iren schirmen, pulver, steinen und andern geczuge. Item. Sie sollent auch haben iglichem schuczen sin seczedartsche und anderm geczug darzu gehorende.
b. Frideberg.
Item. Die von Frideberg sollen haben xl. gewapente und xx. schuczen mit iren seczedartschen und anderm geczuge darzu gehorende. Item. Sie sollen auch ire groszen buszen mydefuren mit pulver, steinen und andern geczuge.
c. Geilnhusen.
Item. Die von Geilnhusen sollent als viel haben, als die von Friedeberg.
d. Weczflar.
Item. Die von Weczflar sollent auch als vil han, als die von Friedeberg.
e. Mencze.
Item. Die von Mencze sollent haben xxx mit gleven zu rosze. Item iiᵉ gewapente. Item lx schuczen mit iren seczedartschen, pfilen und anderm geczug. Item darzu sollent sie auch mydefuren ire grosten buszen, mit pulver, steinen, schirmen und geczug.
f. Wormsz.
Item. Die von Worms sollent haben l gewapent und l schutzen mit iren seczdartschen, pilen und anderm geczuge. Item sollen sie auch mydefuren ire groste buszen mit pulver, steinen und anderm geczuge.
g. Spier.
Item. Die von Spier sollent als viel han als die von Wormsz.
Nota. Summa praescriptorum lxii gleven; item viᵉxx gewapent; item iiᵉlx schuczen.
Nota. Uff den mantag nach Valentini [1405 febr. 16] sall man berennen.
Nota. Die von Franckfurt und von Mencze sollent uff den obgenannten mantag zuziehen.
286. Der rath zu Frankfurt schickt im namen könig Ruprechts seinen fehde- und bewahrbrief an ritter Johann von Rüdingheim zu Rückingen und an die dortigen ganerben. 1405 (ipsa die Valent.) febr. 14.
287. Ritter Hermann von Rotenstein, und seine knechte und diener schicken an denselben einen brief gleichen inhalts. 1405 (ipsa die Valent.) febr. 14.
288. Ausführliche archivnote über den zug könig Ruprechts und seiner helfer in die Wetterau gegen die schlösser Rückingen, Höchst bei Lindheim, Membris an der Kahl, Wasserlos, Hudelengesesse und Carben. 1405 febr. 16-22.
a. Ruckingen.
Petrus von Geilnhusen der schriber hat der stede bewahrbrieff geschriben, und Diederich der stede bade hat denselben der stede brieff und darczu herrn Hermanns vorgenannt, und auch der diener bewarbrieff, mitein uff den egenannten mantag [nach Valentini 1405 febr. 16.] in das slosz geantwortet. Und quem wider und spreche wider in: er bedorffte keiner antwort. Darnach so berannten iz unsers herrn des konigs und der stede Franckfurt reisigen diener. Und daruff zogen die von Franckfurt schuczen, handwercker und die andern uff den wagen, karren etc. mit buszen, geschuczen und anders. Doch so deet man uff denselben mantag nichts darzu, und lag man stille, anders dann man sich darvor besach. Darnach uff den dinstag [febr. 17], als unser herre der konig des nachts zu Franckfurt gelegen hatte, und hinzu wolde ziehen, da nehrte sich das volke by daz sloss, und meynten zu besehen, ob sie ichtis da geschicken mochten, ee unser herre der konig hinzuquam. Da waz dorff und burg beyde gerumet, und quamen von stunt hinin, also daz unser herre der konig von stunt darin reit. Und bestallte daz unverzogenlich zu brechen und nyderzuwerffen. Und det iz virburnen. Und bleib da biz iz geschach.
b. Von Hoeste by Lintheim.
Indes als unser herre der konig also zu Ruckingen lag und daz det brechen, da ridden die reisigen fur das slosz Hoeste by Lintheim gelegen. Daz was uff den mittwochen darnach [febr. 18]. Unde da sie von den pherden abetraden und hinzugingen daz zu besehen, want grosze gewesser darumb waz daz sie nit wol hinzugerieden konden, da furen Conrat und Ruprecht von Buches, gebrudere, und Conrat und Henne von Buches, auch gebrudere, in eim nachen herusz und gaben sich unserm herren dem konige gefangen, und das slosz Hoeste yme des andern tages darnach [febr. 19] ynne. Daz er auch bestallte uff ein erfaren, wie iz darumb gelegen were zusschen hie und sant Jurgentag nest kompt [apr. 24]. Und erfunde sich dabynnen, daz iz ein schedelich slosz gewest were, daz sine gnade dann darzu liesz tun, als sich daz gehiesche. Erfunde sich des nit, daz sine gnade dann darzu tede, als dann billich were.
Nota. Han die von Franckenfurt nu schuczen und Hennen Flemyng iren diener daruff. So han di evon Friedeberg eczliche zyt vier schuczen daruff gehabt, die von dannen quamen, und schichten die von Geilnhusen vier an ire statt. Und ist der bewarbrieff von der stede wegen, wiewole der burgermeister Heinrich Herdan den uff dem felde hatte, nit darinne kommen, want nit vorsehentlich waz, daz iz also, als vorgeschrieben stet, ergangen sulde sin, sunder daz daz volck mit buszen etc. darfur geczogen muste sin. Und da nun sant Jurgendag [apr. 24] vorgenannt vergangen was, da hiesz unser herre der konig hern Herman von Rodenstein, daz er das sulde laszen und bestellen zu brechen. Daz er von stunt auch bestallte daz daz geschach. Und han die von Franckfurt, von Friedeberg, von Geilnhusen und von Weczflar ire lude darzu dargehabt, mit namen die von Franckfurt xvi, die von Friedeberg xi, die von Geilnhusen ix, und die von Weczflar zwene mit irem geczauwe. So ist auch einer von Oppenheim dargeschicht.
c. von Memmelrisz, Wasserlois und Hudelengesesze.
Uff den sontag darnach daz war uff cathedra Petri [febr. 22], da sin grave Gunther von Swarczburg, der hofemeister unsers herrn des konigs, mit dem ridenden reisigen harst von unsers herrn des konigs wegen geridden fur die slosze Memmelris und Wasserlois, die unserm herrn dem konige von stunt ingegeben und uffgetan wurden. Die man mit der von Franckfurt dienern und den iren bestalte. Und understunt man daz slosz Memmelris auch von stunt, und zubrach iz. So reit herr Hermann von Rodenstein mit des herrn von Falckenstein und herrn Reinharts und iungherrn Johans, herren zu Hanau, und der von Franckenfurt und Geilnhusen dienern hinuff und virbrannten Wasserlois. Und als der von Geilnhusen burger und die iren, und auch der von Franckenfurt diener, mit den Memmelris bestalt wart, Wasserlois underbrochen hatten, und anstieszen zu burnen, und meinten, daz iz gefallen sulde sin, und als iz nit zumale niederfiele, da ridden der vorgenannte her Hermann von Rodenstein und der egnannten herren und stede diener darnach hinuff, und taden iz baz underbrechen und verbrannten und wurffen iz vollen nyde.
Auch uff den egenannten dag [febr. 22] da verbrannten Sifrid Wamboldt, von unsers herrn des konigs wegen, und der von Weczflaren dienern mit yme, also das Sifrid ein gleven und die von Weczflar x mit gleven hatten, das slosz Huddelngesesze, und rumeten die, die daruff waren, das husz. Darby waren der von Franckfurt diener oder sust der iren keiner. Dann darnach als Ulrich von Saveden usz Heszen herheim quam, da er lage in des bischoffen von Mencze kriege gein dem lantgraven, da hatte er understanden und eczliche balcken und entheltnisze widder tun uff die nuwen machen, daz doch her Herman und der egenanten herren und stede diener auch widder virbranten und werten daz. Auch so en is kein bewarbrieff von der stede Franckfurt wegen in die egenannten slosze getan oder kommen, wand iz gar kurzlich zuging, als vorgeschriben steet, das man sich doch nit versach, wand man sie meinte erst zu besehen.
Auch so en ist nichtis uff Memmelris oder Wasserlois genomen worden, sundern man liesz Hennen Schelris, Rudolf von Bleichenbach etc. ire fruchte und das ire davon friedlichen tun, dann als vil hafern, als die, mit den Memmelris bestalt war, eczten mit ihren pferden, daz behielden sie, und wart in der gegeben von dem kirchofe, daruff sie den havern getan hatten. Sust umb Hudelengesesze, sagete man, daz daruff faste havern, andere fruchte und fleisches, und auch me faste gudes virbrant wurde.
d. von Carben.
Umb das slosz Carben, daz hat unser herre der konig die von Mencze, Worms und von Spiere geheissen gebrechen, als vil ime der gedienet hatten. Daz auch von in geschach. Und sin der von Franckenfurd diener oder die iren daby nit gewest, oder in keine wise helffen tun, wand sie unsern herren den konig gebeden hatten, dwile iz der stede uffin husz was, der darzu auch antwort: er wulle iz tun uffen machen. Auch so hatten sie iz vorgerumet, daz ir keiner daruff oder auch nichtis darinn was. Auch so hatten die von Geilnhusen die iren da daz helfen zu brechen, der ein deil da blieben dot als iz viel.
Übersetzung (KI generiert)
284. König Ruprecht fordert den Rat zu Frankfurt zur Hilfe gegen die Schädiger der Reichsstraßen und des Landfriedens in der Wetterau auf. Heidelberg, 3. Februar 1405
Als unser Herr, der König, vor die hiernach beschriebenen Schlösser ziehen wollte, da hat er dem Rat und der Stadt diesen hiernach beschriebenen Brief geschrieben.
Wir, Ruprecht usw., entbieten den Bürgermeistern, Schöffen, dem Rat und den Bürgern zu Frankfurt, unseren und des Reiches lieben Getreuen, unsere Gnade und alles Gute. Wir lassen euch wissen, dass uns mit großer Klage berichtet wurde, wie unsere und des Heiligen Reiches Straßen zu Wasser und zu Lande massiv beeinträchtigt werden und Kaufleute, Pilger und andere Leute, geistlich wie weltlich, beraubt und geschädigt und an Leib und Gut verderbt werden. Da wir nun von der Gnade des allmächtigen Gottes dazu bestellt sind, solchen Räubereien und Übeltaten zu widerstehen und allen Untertanen des Reiches Frieden und Ruhe zu verschaffen – wozu wir auch mit eifrigem Verlangen geneigt sind und dies unverzüglich beginnen wollen –, so fordern und ermahnen wir euch von unseren und des Reiches wegen, dass ihr unverzüglich eure Freunde und die Eurigen schickt, um mitzuziehen und zu reiten, und uns darin von des Reiches wegen behilflich seid, wie ihr uns dazu verpflichtet und schuldig seid. Und unterlasst dies nicht, so lieb es euch sei, unsere und des Heiligen Reiches schwere Ungnade zu vermeiden. Urkundlich ist dieser Brief mit unserem königlichen aufgedrückten Insiegel versiegelt. Gegeben zu Heidelberg am Tage des heiligen Bischofs Blasius, im Jahre des Herrn 1405, im fünften Jahre unserer Regierung.
Auf Befehl des Herrn Königs,
Emerich von Moscheln.
285. Archivnotiz über die Hilfe, welche die Städte Frankfurt, Friedberg, Gelnhausen, Wetzlar, Mainz, Worms und Speyer dem König Ruprecht auf seinem Feldzug in die Wetterau leisten sollen. 3.-16. Februar 1405.
Notiz: Diese nachfolgend geschriebene Ratsberatung hat unser Herr, der König, mit den Seinen abgehalten und dem Rat [der Stadt] mitgeteilt.
a. Frankfurt
Die von Frankfurt sollen unserem Herrn, dem König, und seinen Dienern pro Woche 21 Fuder Wein auf 100 Gleven geben.
Zudem: Und daraufhin sollen sie jetzt sofort 50 Fuder Wein bestellen , damit man [den Feldzug] beginne. Zudem: Sie sollen auch für den vorgenannten Herrn Brot und Futter für die oben genannten 100 Gleven bestellen und ausliefern. Zudem: Die von Frankfurt sollen 32 Gleven zu Ross stellen. Zudem: Dazu sollen sie auch 200 Gewappnete stellen und dazu ihre gewappneten Schützen, so viele sie nur aufbringen können, mit der Ausrüstung, die dazu gehört. Zudem: Dazu sollen sie auch ihre großen Büchsen mitführen und dazu ihre nächstgrößeren Büchsen, mit ihren Schilden , Pulver, Steinen und anderem Zubehör. Zudem: Sie sollen auch für jeden Schützen seine Setztartsche und andere dazugehörige Ausrüstung haben.
b. Friedberg
Zudem: Die von Friedberg sollen 40 Gewappnete und 20 Schützen mit ihren Setztartschen und anderer dazugehöriger Ausrüstung stellen. Zudem: Sie sollen auch ihre großen Büchsen mitführen, samt Pulver, Steinen und anderer Ausrüstung.
c. Gelnhausen
Zudem: Die von Gelnhausen sollen ebenso so viel haben wie die von Friedberg.
d. Wetzlar
Zudem: Die von Wetzlar sollen ebenfalls so viel haben wie die von Friedberg.
e. Mainz
Zudem: Die von Mainz sollen 30 Gleven zu Ross stellen. Zudem: 200 Gewappnete. Zudem: 60 Schützen mit ihren Setztartschen, Pfeilen und anderer Ausrüstung. Zudem: Dazu sollen sie auch ihre größten Büchsen mitführen, mit Pulver, Steinen, Schilden und Ausrüstung.
f. Worms
Zudem: Die von Worms sollen 50 Gewappnete und 50 Schützen mit ihren Setztartschen, Pfeilen und anderer Ausrüstung stellen. Zudem: Ebenso sollen sie ihre größte Büchse mitführen mit Pulver, Steinen und anderer Ausrüstung.
g. Speyer
Zudem: Die von Speyer sollen so viel stellen wie die von Worms.
Notiz: Summe des Vorbeschriebenen: 62 Gleven; zudem 620 Gewappnete; zudem 260 Schützen.
Notiz: Am Montag nach Valentin [16. Februar 1405] soll man die Belagerung beginnen.
Notiz: Die von Frankfurt und von Mainz sollen an dem oben genannten Montag ausrücken.
286. Der Rat zu Frankfurt schickt im Namen König Ruprechts seinen Fehdebrief <Absagungsbrief> und Bewahrbrief <Schutzwarnung/Sicherungsbrief> an den Ritter Johann von Rüdingheim zu Rückingen und an die dortigen Ganerben <Miterben/Miteigentümer einer Burg>. 1405, am Tag des Heiligen Valentin (14. Februar).
287. Ritter Hermann von Rotenstein sowie seine Knechte und Diener schicken an denselben <Johann von Rüdingheim> einen Brief gleichen Inhalts. 1405, am Tag des Heiligen Valentin (14. Februar).
288. Ausführliche Archivnotiz über den Feldzug König Ruprechts und seiner Verbündeten in die Wetterau gegen die Burgen Rückingen, Höchst bei Lindheim, Mömbris an der Kahl, Wasserlos, Hüttelngesäß und Karben. 16.-22. Februar 1405.
a. Rückingen
Petrus von Gelnhausen, der Schreiber, hat den Absagetext der Städte verfasst. Dietrich, der Bote der Städte, hat diesen Brief der Städte – zusammen mit dem Brief des vorgenannten Herrn Hermann sowie dem Absagebrief der Diener – am besagten Montag [16. Februar 1405] im Schloss überbracht. Und er kam zurück und berichtete: Man habe ihm geantwortet, man benötige keine Antwort. Daraufhin belagerten die berittenen Diener unseres Herrn, des Königs, und der Stadt Frankfurt das Schloss. Die Frankfurter zogen mit Schützen, Handwerkern und anderen auf Wagen und Karren mit Büchsen , Geschützen und anderem Gerät dorthin. Doch am selben Montag unternahm man noch nichts weiter, sondern lag ruhig davor, außer dass man die Lage auskundschaftete. Am darauffolgenden Dienstag [17. Februar], nachdem unser Herr, der König, die Nacht in Frankfurt verbracht hatte und hinzuziehen wollte, näherte sich das Volk dem Schloss. Sie beabsichtigten zu prüfen, ob sie etwas ausrichten könnten, noch bevor der König eintraf. Da waren Dorf und Burg bereits geräumt, und sie drangen sofort ein, sodass unser Herr, der König, sogleich hineinreiten konnte. Er ordnete unverzüglich an, die Burg zu brechen und niederzuwerfen. Er ließ sie niederbrennen und blieb dort, bis dies geschehen war.
b. Von Höchst bei Lindheim
Während unser Herr, der König, bei Rückingen lag und dieses zerstören ließ, ritten die Berittenen vor das Schloss Höchst, das bei Lindheim liegt. Das war am darauffolgenden Mittwoch [18. Februar]. Als sie von den Pferden abstiegen und hingingen, um es zu besichtigen – da große Wassermassen drumherum waren, sodass sie nicht gut hinreiten konnten –, kamen Konrad und Ruprecht von Buches, Brüder, sowie Konrad und Henne von Buches, ebenfalls Brüder, in einem Nachen heraus. Sie ergaben sich unserem Herrn, dem König, und übergaben ihm das Schloss Höchst am nächsten Tag [19. Februar]. Der König ordnete eine Untersuchung an, wie es um das Schloss bestellt sei, die bis zum nächsten St.-Georgs-Tag [24. April] abgeschlossen sein sollte. Sollte sich dabei herausstellen, dass es ein schädliches Schloss gewesen war, so würde seine Gnade damit verfahren, wie es geboten sei. Würde dies nicht festgestellt, sollte seine Gnade so handeln, wie es recht und billig wäre.
Anmerkung: Die Frankfurter haben nun Schützen und ihren Diener Henne Fleming darauf . Die Friedberger hatten eine Zeit lang vier Schützen dort, die dann abzogen, woraufhin die Gelnhäuser vier Mann an ihrer Stelle schickten. Der Absagebrief der Städte gelangte nicht hinein, obwohl der Bürgermeister Heinrich Herdan ihn auf dem Feld bei sich führte; man hatte nämlich nicht vorhergesehen, dass es so ablaufen würde wie beschrieben, sondern dachte, man müsse mit Büchsen usw. davorziehen. Als nun der vorgenannte Georgstag [24. April] vergangen war, befahl unser Herr, der König, Herrn Hermann von Rodenstein, das Schloss zu verlassen und die Zerstörung zu veranlassen. Dieser ordnete sofort an, dass dies geschah. Frankfurt, Friedberg, Gelnhausen und Wetzlar stellten ihre Leute dafür bereit: Frankfurt 16, Friedberg 11, Gelnhausen 9 und Wetzlar 2 Mann mit ihrem Werkzeug . Auch aus Oppenheim wurde jemand geschickt.
c. Von Membris, Wasserlos und Hüttelngesäß
Am darauffolgenden Sonntag, dem Tag Petri Stuhlfeier [22. Februar], ritt Graf Günther von Schwarzburg, der Hofmeister unseres Herrn Königs, mit einer Truppe Berittener im Namen des Königs vor die Schlösser Membris und Wasserlos. Diese wurden dem König sofort übergeben und geöffnet. Man besetzte sie mit den Dienern der Frankfurter und den ihren. Das Schloss Membris begann man sofort abzubrechen und zerstörte es. Gleichzeitig ritt Herr Hermann von Rodenstein mit den Leuten des Herrn von Falkenstein, des Herrn Reinhardt, des Junker Johann (Herr zu Hanau) sowie den Dienern aus Frankfurt und Gelnhausen hinauf und verbrannte Wasserlos. Nachdem die Bürger von Gelnhausen und die Diener aus Frankfurt (die Membris besetzt hatten) Wasserlos untergraben und angezündet hatten, dachten sie, es würde einstürzen. Da es aber nicht sofort in sich zusammenfiel, ritten der vorgenannte Herr Hermann von Rodenstein und die Diener der genannten Herren und Städte nochmals hinauf, ließen es besser untergraben, verbrannten es und rissen es vollständig nieder.
Ebenfalls am besagten Tag [22. Februar] verbrannten Sifrid Wamboldt im Auftrag des Königs und die Diener aus Wetzlar mit ihm – Sifrid führte eine Glefe und die Wetzlarer zehn – das Schloss Hüttelngesäß, woraufhin die Bewohner das Haus räumten. Dabei war kein Frankfurter Diener oder sonst jemand von ihnen anwesend. Später, als Ulrich von Saaveden aus Hessen heimkehrte (wo er im Krieg des Bischofs von Mainz gegen den Landgrafen gelegen hatte), versuchte er, einige Balken und Stützen wieder aufzurichten, um es neu aufzubauen. Doch Herr Hermann und die Diener der genannten Herren und Städte verbrannten und verhinderten dies erneut. Es wurde auch kein Absagebrief der Stadt Frankfurt in diese Schlösser überbracht, da alles sehr schnell ging (wie oben beschrieben) und man nicht damit gerechnet hatte, da man sie erst auskundschaften wollte.
Zudem wurde in Membris oder Wasserlos nichts geraubt; man ließ Henne Schelris, Rudolf von Bleichenbach usw. ihre Ernte und ihr Hab und Gut friedlich abziehen. Nur so viel Hafer, wie die Besatzung von Membris für ihre Pferde benötigte, behielten sie; dieser wurde ihnen vom Kirchhof gegeben, wo der Hafer gelagert war. Über Hüttelngesäß hingegen sagte man, dass dort sehr viel Hafer, andere Früchte, Fleisch und auch sonst viel Gut verbrannt sei.
d. Von Karben
Bezüglich des Schlosses Karben hat unser Herr, der König, den Bürgern von Mainz, Worms und Speyer befohlen, es zu zerstören, da sie ihm in diesem Maße gedient hatten. Dies geschah auch durch sie. Die Diener aus Frankfurt waren nicht dabei und halfen in keiner Weise, da sie den Herrn König gebeten hatten, dies zu unterlassen, weil es ein "Offenhaus" der Städte war. Er antwortete darauf, er wolle es "offen machen" . Die Bewohner hatten es bereits geräumt, sodass niemand von ihnen mehr dort war und nichts mehr darin lag. Die Gelnhäuser halfen bei der Zerstörung mit; ein Teil von ihnen blieb dort tot liegen, als das Gebäude einstürzte.
